Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietverträge über Ferienwohnungen
§ 1 Zweck
Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass das Mietobjekt
ausschließlich privaten Erholungszwecken dienen soll.
§ 2 Rechte und Pflichten des Mieters
- Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich zu
den in § 1 genannten Zwecken nutzen. Jedwede gewerbliche
Nutzung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die
Weiter- und Untervermietung.
- Mehr als die im Mietvertrag aufgeführten Personen
dürfen nur nach einer entsprechenden Vertragsänderung mit dem Vermieter
aufgenommen werden.
- Das Mietobjekt muss am Abreisetag bis um 10.00
Uhr geräumt sein und kann im Regelfall ab 15.00 Uhr
belegt werden. Die Anreise erfolgt im Regelfall von
15.00 bis 18.00 Uhr.
- Bei Bezug der Ferienwohnung ist durch den Mieter
eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro zu hinterlegen. Sie wird am Ende des
Aufenthaltes zurückgezahlt
oder dient einem möglichen Schadensausgleich.
- Ich weise darauf hin, dass zur Ferienwohnung nur
ein PKW-Stellplatz zur Verfügung steht.
- Tiere dürfen nicht gehalten werden oder nur nach
ausdrücklicher Vereinbarung im Vertrag.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend
und pfleglich zu behandeln.
Der Mieter haftet für jede Schuldhafte Beschädigung
des Mietobjektes, die er oder
die zum Aufenthalt berechtigten Personen und die Personen,
die mit dem Mietobjekt
auf seine Veranlassung in Berührung kommen, verursachen.
- Dem Mieter ist es untersagt, elektrische Haushaltsgeräte
mit einer Nennleistung von
mehr als 300 W ohne vorherige Zustimmung des Vermieters
in dem Mietobjekt in
Betrieb zu nehmen. Hiervon ausgenommen sind Haarföne,
die den technischen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
- Mängel des Mietobjektes sind dem Vermieter oder
dessen Vertreter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter
gewährt dem Vermieter die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung.
- Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach
Ablauf der Mietzeit fort, so gilt
das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 568 BGB
findet keine Anwendung.
Fortsetzung und Erneuerung des Mietverhältnisses nach
seinem Ablauf müssen vereinbart werden.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung zu
beachten. Er haftet dafür, dass auch
die Personen, denen der Aufenthalt in dem Mietobjekt
gestattet ist und Personen,
die mit dem Mietobjekt auf seine Veranlassung in Berührung
kommen, die
Hausordnung einhalten.
§ 3 Rechte und Pflichten des Vermieters
- Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das
Mietobjekt für die gesamte Vertragslaufzeit
in vertragsgemäßem Zustand zu überlassen.
- Der Vermieter und die Ihn vertretende P.I.K. GmbH
sind berechtigt, das Mietobjekt im Beisein der Mieter
zu angemessener Tageszeit zu betreten. Im Falle der
Gefahr ist das Betreten der Räume zu jeder Tages-
und Nachtzeit auch ohne Beisein der Mieter gestattet.
§ 4 Rücktritt / Nichtinanspruchnahme
- Der Mieter kann von dem Mietvertrag bis 8 Wochen
vor Anreise zurücktreten. Es ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr
von 20% des Bruttomietpreises zu entrichten. Eine
bereits geleistete Anzahlung ist bei Weitervermittlung
des Mietobjektes zurückzugewähren. Der Rücktritt hat
per eingeschriebenen Brief an den Vermieter zu erfolgen.
- Ab 4 Wochen vor Reisebeginn steht dem Mieter kein
Rücktrittsrecht zu. Der Mieter ist trotz Nichtinanspruchnahme
der vertraglichen Leistungen verpflichtet, den vereinbarten
Mietpreis abzüglich der vom Vermiter ersparten Aufwendungen
zu entrichten.
- Durch den Vermieter wird ein Angebot zur Reiserücktrittsversicherung
bei Mietvertragsversendung beigefügt, welches der
Mieter auf seine Kosten in Anspruch nehmen kann.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach
Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 5 Haftung
- Der Mieter haftet für die Verplichtungen aus dem
Mietvertrag als Gesamtschuldner.
- Führt ein Mangel des Mietobjektes zu Sach- und
Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber
dem Mieter und anderen zum Aufenthalt in dem Mietobjekt
berechtigten Personen für diese Schäden nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit, auch wenn die Schäden aus
unerlaubten Handlungen resultieren.
- Die Haftung des Vermieters für ein Verschulden
seiner Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf deren
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn ein
schadensverursachender Mangel des Mietobjektes oder
dessen Ursprung bereits bei Abschluss des Mietvertrages
vohanden war.
§ 6 Schriftform
Abweichungen von den Vereinbarungen des Mietvertrages bedürfen
der Schriftform, ebenso eine etwaige Aufhebung dieser Schriftformklausel.